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   BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12   

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https://dejure.org/2013,1989
BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12 (https://dejure.org/2013,1989)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2013 - 2 B 62.12 (https://dejure.org/2013,1989)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 2 B 62.12 (https://dejure.org/2013,1989)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 4 S 1 VwVfG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124a Abs 5 S 5 VwGO, § 128 VwGO
    Rücknahme der Gewährung von Übergangsgebührnissen; Frist für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes; rechtliches Gehör; Beschluss über die Berufungszulassung

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Regelungswirkung des Berufungszulassungsbeschlusses auf die bloße Zulassung ohne Bindungswirkung für das nachfolgende Berufungsverfahren; Grundsätze zur Bestimmung der in § 48 Abs. 4 S. 1 VwVfG festgesetzten Jahresfrist für die Rücknahme eines ...

  • rewis.io

    Rücknahme der Gewährung von Übergangsgebührnissen; Frist für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes; rechtliches Gehör; Beschluss über die Berufungszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Regelungswirkung des Berufungszulassungsbeschlusses auf die bloße Zulassung ohne Bindungswirkung für das nachfolgende Berufungsverfahren; Grundsätze zur Bestimmung der in § 48 Abs. 4 S. 1 VwVfG festgesetzten Jahresfrist für die Rücknahme eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung seit dem Beschluss des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 (- BVerwG Gr.Sen. 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 33) geklärt, dass diese Frist erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 sowie zuletzt etwa Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 sowie zuletzt etwa Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12
    Auch wenn der Erlass des begünstigenden Verwaltungsakts darauf beruht, dass die Behörde den ihr vollständig bekannten Sachverhalt rechtsfehlerhaft gewürdigt oder das anzuwendende Recht verkannt hat, beginnt die Jahresfrist vielmehr erst mit der Kenntnis des Rechtsfehler zu laufen (vgl. zuletzt etwa Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 C 13.11 - NVwZ-RR 2012, 933 Rn. 28).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 sowie zuletzt etwa Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11

    Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12
    Deren Gründe sind aber regelmäßig Gegenstand der Berufungsentscheidung, so dass der Kläger auch ohne weiteren Hinweis damit rechnen musste, dass das Oberverwaltungsgericht sich damit befassen würde (vgl. Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12
    Dem entspricht die prozessuale Situation des Berufungszulassungsverfahrens, mit dem die Berufungsentscheidung nicht vorweggenommen, sondern erst ermöglicht werden soll (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 17).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12
    Klärungsbedarf besteht, wenn eine von der Beschwerde aufgeworfene Frage von Bundesverfassungs- oder Bundesverwaltungsgericht weder beantwortet worden ist noch auf der Grundlage ihrer Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden kann (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 9 = NVwZ-RR 2011, 329, jeweils Rn. 4).
  • BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch für

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 sowie zuletzt etwa Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei allenfalls mehrdeutigem

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12
    Der Kläger konnte daher nicht darauf vertrauen, dass sich das Gericht mit dieser Einschätzung bereits bindend festgelegt hatte und daher nicht ohne erneuten Hinweis zu einer anderen Einschätzung gelangen würde (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 30. November 1995 - 1 BvR 403/95 - NJW-RR 1996, 206 sowie vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 Rn. 30).
  • BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08

    Aufzeigen eines Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3

  • BVerfG, 30.11.1995 - 1 BvR 403/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • LG Kleve, 29.03.1995 - 6 S 351/94

    Räumung einer Wohnung ; Aufstellen einer Parabolantenne ; Anspruch auf Herausgabe

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